Der Presseausweis ist ein wichtiges Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.
Die Innenministerkonferenz und Trägerverein des Deutschen Presserates hat im Dezember 2016 die Wiedereinführung eines geschützten, bundeseinheitlichen Presseausweises mit Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz ab 2018 beschlossen, diesen hat es in dieser Form seit 2008 nicht mehr gegeben. Durch diesen Vermerk ist der Presseausweis wieder deutlich aufgewertet.
Die Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises erfolgt nach einheitlichen Verfahren nur durch sechs Medienverbände, die von der „Ständigen Kommission“ des Deutschen Presserates als ausgabeberechtigt anerkannt sind.
Im Einzelnen sind dies:
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) – bzw. seine
- Landesverbände
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di
- Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
- Freelens e.V. (Fotografenverband)
- Verband Deutscher Sportjournalisten e.V. (VDS)
Gebühren:
Antragsteller aus Mitgliedsverlagen
- 26,00 Euro für den Ausweis
- 5,00 Euro für das Autopresseschild
Antragsteller aus Nicht-Mitgliedsverlagen
- 66,00 Euro für den Ausweis
- 10,00 Euro für das Autopresseschild