Der Presseausweis ist ein wichtiges Recherchewerkzeug, das professionellen Journalisten ihre Arbeit erleichtern soll. Er dient als Legitimation gegenüber Behörden, Polizei, Messegesellschaften und anderen Institutionen.

Die Innenministerkonferenz und Trägerverein des Deutschen Presserates hat im Dezember 2016 die Wiedereinführung eines geschützten, bundeseinheitlichen Presseausweises mit Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz ab 2018 beschlossen, diesen hat es in dieser Form seit 2008 nicht mehr gegeben. Durch diesen Vermerk ist der Presseausweis wieder deutlich aufgewertet.

Die Ausstellung des bundeseinheitlichen Presseausweises erfolgt nach einheitlichen Verfahren nur durch sechs Medienverbände, die von der „Ständigen Kommission“ des Deutschen Presserates als ausgabeberechtigt anerkannt sind.

Im Einzelnen sind dies:

  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) – bzw. seine
  • Landesverbände
  • Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di
  • Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
  • Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
  • Freelens e.V. (Fotografenverband)
  • Verband Deutscher Sportjournalisten e.V. (VDS)
Der Verband der Zeitungsverleger in Rheinland-Pfalz und Saarland e.V. ist ausstellungsberechtigt und regional zuständig für Journalisten und Redakteure in Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Erteilung des Presseausweises erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband. Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalisten und er ist jeweils ein Kalenderjahr gültig.

Gebühren:

Antragsteller aus Mitgliedsverlagen

  • 26,00 Euro für den Ausweis
  • 5,00 Euro für das Autopresseschild

Antragsteller aus Nicht-Mitgliedsverlagen

  • 66,00 Euro für den Ausweis
  • 10,00 Euro für das Autopresseschild